Behörden und Alltag · Frage 55 von 59
Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
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Lösung
- B Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.
Erklärung
Wer von einer Behörde schlecht behandelt wird, kann sich bei der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten, also der Behördenleitung, beschweren (Dienstaufsichtsbeschwerde). Außerdem hat jede Person das Petitionsrecht (Artikel 17 GG). Drohungen sind dagegen nicht erlaubt und können strafbar sein.