Arbeit und Beruf · Frage 42 von 59
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
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Lösung
- A Kündigungsschutzklage erheben
Erklärung
Wer eine Kündigung für ungerechtfertigt hält, kann beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Dafür gilt eine kurze Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Ein Mahnverfahren dient dagegen dazu, Geldforderungen einzutreiben.