Arbeit und Beruf · Frage 42 von 59

Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?

1 Antwort ist richtig. Schwer

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Lösung

  • A Kündigungsschutzklage erheben

Erklärung

Wer eine Kündigung für ungerechtfertigt hält, kann beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Dafür gilt eine kurze Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Ein Mahnverfahren dient dagegen dazu, Geldforderungen einzutreiben.

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