Arbeit und Beruf · Frage 7 von 59
Gewerkschaften sind Interessenverbände der …
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Lösung
- D Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Erklärung
Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zum Beispiel bei Tarifverhandlungen über Löhne und Arbeitszeiten. Die Arbeitgeber haben eigene Arbeitgeberverbände. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, schützt Artikel 9 Abs. 3 GG.