Familie und Schule · Frage 50 von 59
Was darf das Jugendamt in Deutschland?
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Lösung
- B Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.
Erklärung
Wenn ein Kind in Gefahr ist, etwa weil es geschlagen wird oder hungern muss, darf das Jugendamt es in Obhut nehmen und vorläufig aus der Familie holen (§ 42 SGB VIII). Über einen dauerhaften Entzug des Sorgerechts entscheidet das Familiengericht. Kindergeld zahlt die Familienkasse, die Schule wählen die Eltern.