Familie und Schule · Frage 21 von 59
In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
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Lösung
- D Religionsunterricht teilnimmt.
Erklärung
Bis zum 14. Geburtstag entscheiden die Eltern, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnimmt; ab 14 entscheidet das Kind selbst (Gesetz über die religiöse Kindererziehung). Religionsunterricht ist an öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach (Artikel 7 Abs. 3 GG), niemand darf aber zur Teilnahme gezwungen werden. Fächer wie Geschichte oder Politik sind dagegen Pflicht.