Arbeit und Beruf · Frage 38 von 59
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
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Lösung
- B er eine dunkle Haut hat.
Erklärung
Einen Bewerber nur wegen seiner Hautfarbe abzulehnen, ist eine rassistische Diskriminierung und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Geringe Deutschkenntnisse, fehlende Berufserfahrung oder zu hohe Gehaltsvorstellungen sind dagegen sachliche Gründe, die ein Arbeitgeber berücksichtigen darf.