Behörden und Alltag · Frage 39 von 59
Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
1 Antwort ist richtig. Mittel
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Lösung
- A den Fernseher reklamieren
Erklärung
Ist eine gekaufte Ware schon beim Kauf kaputt, kann man sie beim Verkäufer reklamieren. Nach der gesetzlichen Gewährleistung hat man zwei Jahre lang Anspruch auf Reparatur oder Ersatz, notfalls auch auf Geld zurück. Eine Strafanzeige ist dafür nicht nötig.