Behörden und Alltag · Frage 48 von 59
Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?
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Lösung
- A eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde
Erklärung
Wer ein Restaurant eröffnen will, das Alkohol ausschenkt, braucht in den meisten Ländern eine Gaststättenerlaubnis der Gemeinde oder Stadt; zuständig ist meist das Ordnungs- oder Gewerbeamt. Dazu kommen die Gewerbeanmeldung und eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Polizei, Parteien und Einwohnermeldeamt erteilen keine solchen Erlaubnisse.