Probezeit · Frage 5 von 12
Wie lange darf die Probezeit in der Berufsausbildung dauern?
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Lösung
- B Mindestens einen Monat und höchstens vier Monate
Erklärung
§ 20 BBiG: Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen und höchstens vier Monate beträgt. Eine längere Vereinbarung wäre nach § 25 unwirksam.