Probezeit · Frage 5 von 12

Wie lange darf die Probezeit in der Berufsausbildung dauern?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • B Mindestens einen Monat und höchstens vier Monate

Erklärung

§ 20 BBiG: Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen und höchstens vier Monate beträgt. Eine längere Vereinbarung wäre nach § 25 unwirksam.

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