Berufsausbildungsvertrag · Frage 9 von 12
Was muss der Ausbildende nach dem Erstellen der Vertragsabfassung tun?
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Lösung
- A Sie dem Auszubildenden und bei Minderjährigen den gesetzlichen Vertretern übermitteln
- B Den Empfang nachweisen und die Unterlagen drei Jahre nach Ausbildungsende aufbewahren
Erklärung
§ 11 Abs. 2 BBiG: Die Vertragsabfassung ist unverzüglich auszuhändigen oder so zu übermitteln, dass sie gespeichert und ausgedruckt werden kann. Der Empfang ist nachzuweisen, Auszubildende bestätigen ihn (§ 13 Nr. 8). Aufbewahrung drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Ausbildung endete.