Kündigung · Frage 7 von 12
Wann kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit kündigen?
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Lösung
- D Nur aus einem wichtigen Grund ohne Kündigungsfrist
Erklärung
Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ausgeschlossen. Möglich ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG), schriftlich und mit Angabe der Gründe.