Kündigung · Frage 7 von 12

Wann kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit kündigen?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • D Nur aus einem wichtigen Grund ohne Kündigungsfrist

Erklärung

Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ausgeschlossen. Möglich ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG), schriftlich und mit Angabe der Gründe.

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