Kündigung · Frage 6 von 12
Wie kann ein Ausbildungsverhältnis in der Probezeit gekündigt werden?
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Lösung
- A Jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, schriftlich
Erklärung
§ 22 Abs. 1 BBiG: In der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 22 Abs. 3). Gründe müssen in der Probezeit nicht genannt werden.