Berufsausbildungsvertrag · Frage 4 von 12
Welche Angaben gehören nach § 11 BBiG in die Vertragsabfassung?
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Lösung
- A Beginn und Dauer der Ausbildung sowie Dauer der Probezeit
- C Zahlung und Höhe der Vergütung sowie Dauer des Urlaubs
Erklärung
§ 11 Abs. 1 Satz 2 BBiG nennt zwölf Punkte, darunter Art und Gliederung der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Überstundenausgleich, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen, Hinweise auf Tarifverträge und die Form des Ausbildungsnachweises.