Berufsausbildungsvertrag · Frage 4 von 12

Welche Angaben gehören nach § 11 BBiG in die Vertragsabfassung?

2 Antworten sind richtig. Einfach

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Lösung

  • A Beginn und Dauer der Ausbildung sowie Dauer der Probezeit
  • C Zahlung und Höhe der Vergütung sowie Dauer des Urlaubs

Erklärung

§ 11 Abs. 1 Satz 2 BBiG nennt zwölf Punkte, darunter Art und Gliederung der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Überstundenausgleich, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen, Hinweise auf Tarifverträge und die Form des Ausbildungsnachweises.

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