Berufsausbildungsvertrag · Frage 10 von 12
Welche Vorschriften gelten für den Ausbildungsvertrag, soweit das BBiG nichts anderes regelt?
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Lösung
- A Die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften
Erklärung
§ 10 Abs. 2 BBiG: Auf den Ausbildungsvertrag sind die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und dem BBiG nichts anderes ergibt. So gelten etwa das Bundesurlaubsgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz.