Kündigung · Frage 12 von 12

Die Probezeit endet am 31. Oktober. Die Kündigung wird am 31. Oktober geschrieben und geht dem Auszubildenden am 2. November zu. Was gilt?

1 Antwort ist richtig. Schwer

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Lösung

  • A Sie ist keine Probezeitkündigung mehr, der Zugang entscheidet

Erklärung

Eine Kündigung wird mit Zugang wirksam. Geht sie nach Ende der Probezeit zu, ist nur noch eine Kündigung aus wichtigem Grund (Betrieb) oder nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 (Auszubildender) möglich. Für eine Probezeitkündigung muss sie spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen.

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