Kündigung · Frage 12 von 12
Die Probezeit endet am 31. Oktober. Die Kündigung wird am 31. Oktober geschrieben und geht dem Auszubildenden am 2. November zu. Was gilt?
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Lösung
- A Sie ist keine Probezeitkündigung mehr, der Zugang entscheidet
Erklärung
Eine Kündigung wird mit Zugang wirksam. Geht sie nach Ende der Probezeit zu, ist nur noch eine Kündigung aus wichtigem Grund (Betrieb) oder nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 (Auszubildender) möglich. Für eine Probezeitkündigung muss sie spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen.