Grundlagen · Frage 3 von 12
Wer gilt nach dem Infektionsschutzgesetz als krankheitsverdächtig?
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Lösung
- A Eine Person mit Symptomen, die eine bestimmte übertragbare Krankheit vermuten lassen
Erklärung
Krankheitsverdächtig ist nach § 2 IfSG, wer Symptome zeigt, die das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen. Wer nur Kontakt hatte, ohne Symptome, ist ansteckungsverdächtig.