Grundlagen · Frage 3 von 12

Wer gilt nach dem Infektionsschutzgesetz als krankheitsverdächtig?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • A Eine Person mit Symptomen, die eine bestimmte übertragbare Krankheit vermuten lassen

Erklärung

Krankheitsverdächtig ist nach § 2 IfSG, wer Symptome zeigt, die das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen. Wer nur Kontakt hatte, ohne Symptome, ist ansteckungsverdächtig.

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