Meldepflicht · Frage 12 von 12
In einem Seniorenheim behandelt ein Heilpraktiker drei Bewohner mit plötzlichem Erbrechen und Durchfall seit gestern. Was ist richtig?
1 Antwort ist richtig. Schwer
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Lösung
- B Es besteht eine Meldepflicht wegen eines möglichen Ausbruchs
Erklärung
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b IfSG verlangt die Meldung, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Typisch sind Norovirus-Ausbrüche in Heimen. Die Behandlung ist dem Arzt vorbehalten.