Meldepflicht · Frage 11 von 12
Ein Koch kommt mit wässrigem Durchfall und leichtem Fieber in die Praxis. Was muss der Heilpraktiker tun?
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Lösung
- B Den Verdacht namentlich an das Gesundheitsamt melden
- D Ihn auf das Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG hinweisen
- E Ihn zur Diagnose und Behandlung an einen Arzt verweisen
Erklärung
Bei Personen, die im Lebensmittelbereich nach § 42 tätig sind, ist schon der Verdacht einer infektiösen Gastroenteritis nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG meldepflichtig, auch als Einzelfall. Die Behandlung fällt unter § 24 IfSG, und der Koch darf vorerst nicht arbeiten.