Meldepflicht · Frage 11 von 12

Ein Koch kommt mit wässrigem Durchfall und leichtem Fieber in die Praxis. Was muss der Heilpraktiker tun?

3 Antworten sind richtig. Schwer

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Lösung

  • B Den Verdacht namentlich an das Gesundheitsamt melden
  • D Ihn auf das Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG hinweisen
  • E Ihn zur Diagnose und Behandlung an einen Arzt verweisen

Erklärung

Bei Personen, die im Lebensmittelbereich nach § 42 tätig sind, ist schon der Verdacht einer infektiösen Gastroenteritis nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG meldepflichtig, auch als Einzelfall. Die Behandlung fällt unter § 24 IfSG, und der Koch darf vorerst nicht arbeiten.

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