Meldepflicht · Frage 8 von 12
Welche der folgenden Krankheiten ist nach § 6 IfSG bei Verdacht, Erkrankung und Tod meldepflichtig?
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Lösung
- A Keuchhusten
Erklärung
Keuchhusten (Pertussis) ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG meldepflichtig. Scharlach, Kopfläuse und Krätze sind dort nicht genannt; sie spielen aber in § 34 IfSG für Gemeinschaftseinrichtungen eine Rolle.