Meldepflicht · Frage 5 von 12

An wen richtet ein Heilpraktiker eine Meldung nach § 6 IfSG?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • B An das zuständige Gesundheitsamt

Erklärung

Meldungen nach § 6 IfSG gehen an das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die betroffene Person aufhält bzw. zuletzt aufhielt. Das Gesundheitsamt übermittelt die Daten weiter an die Landesbehörde und das Robert Koch-Institut.

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