Meldepflicht · Frage 5 von 12
An wen richtet ein Heilpraktiker eine Meldung nach § 6 IfSG?
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Lösung
- B An das zuständige Gesundheitsamt
Erklärung
Meldungen nach § 6 IfSG gehen an das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die betroffene Person aufhält bzw. zuletzt aufhielt. Das Gesundheitsamt übermittelt die Daten weiter an die Landesbehörde und das Robert Koch-Institut.