Heilpraktikergesetz · Frage 5 von 12
Wer führt die Kenntnisüberprüfung der Heilpraktikeranwärter durch?
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Lösung
- B Das zuständige örtliche Gesundheitsamt
Erklärung
Die Überprüfung nach § 2 Abs. 1 Buchst. i der Durchführungsverordnung führt das Gesundheitsamt durch. Über die Erlaubnis entscheidet danach die zuständige Verwaltungsbehörde. Berufsverbände haben dabei keine hoheitliche Rolle.