Heilpraktikergesetz · Frage 1 von 12
Wer braucht nach dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis?
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Lösung
- B Wer ohne ärztliche Approbation die Heilkunde ausüben will
Erklärung
Nach § 1 HeilprG braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt (approbiert) zu sein. Ärztinnen und Ärzte brauchen sie nicht, Pflegekräfte handeln auf ärztliche Anordnung und üben damit keine eigene Heilkunde aus.