Heilpraktikergesetz · Frage 1 von 12

Wer braucht nach dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis?

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Lösung

  • B Wer ohne ärztliche Approbation die Heilkunde ausüben will

Erklärung

Nach § 1 HeilprG braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt (approbiert) zu sein. Ärztinnen und Ärzte brauchen sie nicht, Pflegekräfte handeln auf ärztliche Anordnung und üben damit keine eigene Heilkunde aus.

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