Heilpraktikergesetz · Frage 2 von 12
Was gilt nach dem Heilpraktikergesetz als Ausübung der Heilkunde?
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Lösung
- D Berufsmäßiges Feststellen, Heilen oder Lindern von Krankheiten beim Menschen, auch im Auftrag anderer
Erklärung
§ 1 Abs. 2 HeilprG definiert Heilkunde als jede berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Allgemeine Gesundheitsberatung ohne Krankheitsbezug fällt nicht darunter.