Arztvorbehalte · Frage 11 von 12

Eine Patientin berichtet über ein schmerzloses Geschwür im Genitalbereich seit zwei Wochen. Wie handelt der Heilpraktiker richtig?

2 Antworten sind richtig. Schwer

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Lösung

  • A Er verweist sie an einen Arzt, weil dies Arztvorbehalt ist
  • C Er weist auf die Dringlichkeit hin und dokumentiert dies

Erklärung

Ein schmerzloses Genitalgeschwür kann auf einen syphilitischen Primäraffekt hindeuten. Feststellung und Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten sind nach § 24 IfSG Ärzten vorbehalten; der Heilpraktiker muss verweisen und Aufklärung sowie Verweisung dokumentieren. Syphilis ist ein nichtnamentlich durch Labore meldepflichtiger Erregernachweis, eine namentliche Meldung durch den Heilpraktiker an das RKI ist nicht vorgesehen.

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