Arztvorbehalte · Frage 8 von 12
Welche Arzneimittel dürfen Heilpraktiker nicht verordnen?
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Lösung
- D Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Erklärung
Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nach § 48 AMG nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden. Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Mittel dürfen Heilpraktiker dagegen anwenden und empfehlen.