Heilpraktikergesetz · Frage 7 von 12
Was droht, wenn jemand ohne Erlaubnis Heilkunde ausübt?
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Lösung
- B Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Erklärung
§ 5 HeilprG stellt die Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis unter Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Auf einen eingetretenen Schaden kommt es dabei nicht an.