Heilpraktikergesetz · Frage 4 von 12
Welcher Schulabschluss wird für die Heilpraktikererlaubnis mindestens verlangt?
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Lösung
- C Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
Erklärung
Die Durchführungsverordnung verlangt mindestens den erfolgreichen Abschluss einer Volks- bzw. Hauptschule oder einen gleichwertigen Abschluss. Eine bestimmte Fachrichtung ist nicht vorgeschrieben.