Grundrechte · Frage 56 von 56
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
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Lösung
- D das Briefgeheimnis
Erklärung
Das Briefgeheimnis schützt den Inhalt von Briefen vor fremden Blicken (Artikel 10 GG). Wer absichtlich einen verschlossenen Brief öffnet, der nicht für ihn bestimmt ist, macht sich strafbar (§ 202 StGB). Die Schweigepflicht betrifft dagegen zum Beispiel Ärzte, die über Patienten nichts weitergeben dürfen.