Grundrechte · Frage 22 von 56
Die deutschen Gesetze verbieten …
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Lösung
- C Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.
Erklärung
Artikel 3 GG verpflichtet den Staat, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Niemand darf wegen Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben, politischer Anschauung oder Behinderung benachteiligt werden. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Petitionen sind dagegen selbst Grundrechte.