Staatsaufbau · Frage 41 von 56

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer …

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Lösung

  • D Bundesstaat.

Erklärung

Artikel 20 Abs. 1 GG bezeichnet Deutschland als „demokratischen und sozialen Bundesstaat“. Ein Bundesstaat ist ein Gesamtstaat aus Ländern mit eigenen Staatsrechten. Ein Staatenbund ist dagegen nur ein loser Zusammenschluss selbstständiger Staaten, ein Zentralstaat hat keine Länder mit eigener Staatsgewalt.

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