Gesetzgebung · Frage 18 von 56
Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …
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Lösung
- A den Bundesrat.
Erklärung
Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit (Artikel 50 GG). Bei Gesetzen, die die Länder besonders betreffen, braucht der Bundestag seine Zustimmung. Im Bundestag sitzen dagegen die vom Volk gewählten Abgeordneten des Bundes.