Schutz der Verfassung · Frage 20 von 56
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
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Lösung
- B Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Erklärung
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht aus Artikel 5 GG. Nach Artikel 19 Abs. 2 GG darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt nicht angetastet werden, deshalb kann sie auch mit großer Mehrheit nicht abgeschafft werden. Die Menschenwürde und die Grundsätze von Artikel 1 und 20 sind durch Artikel 79 Abs. 3 GG sogar jeder Verfassungsänderung entzogen.