Grundrechte · Frage 35 von 56
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
1 Antwort ist richtig. Mittel
Lösung anzeigen
Lösung
- A Gleichbehandlung
Erklärung
Menschen wegen ihrer Hautfarbe den Zutritt zu verweigern, verletzt das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 Abs. 3 GG) und ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Die Betroffenen können Schadensersatz verlangen. Meinungs-, Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit sind andere Grundrechte.