Grundrechte · Frage 35 von 56

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

1 Antwort ist richtig. Mittel

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Lösung

  • A Gleichbehandlung

Erklärung

Menschen wegen ihrer Hautfarbe den Zutritt zu verweigern, verletzt das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 Abs. 3 GG) und ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Die Betroffenen können Schadensersatz verlangen. Meinungs-, Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit sind andere Grundrechte.

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