Fischereirecht · Frage 2 von 12
Welche Tiere sind in Bayern Gegenstand des Fischereirechts?
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Lösung
- B Fische, Neunaugen, Krebse, Fluss-, Teich- und Perlmuscheln sowie Fischnährtiere
Erklärung
Gegenstand des Fischereirechts sind Fische, Neunaugen, Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln, dazu Laich und Fischnährtiere (Art. 1 Abs. 1 BayFiG). Schildkröten, Frösche und Lurche gehören nicht dazu.