Fischereirecht · Frage 2 von 12

Welche Tiere sind in Bayern Gegenstand des Fischereirechts?

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Lösung

  • B Fische, Neunaugen, Krebse, Fluss-, Teich- und Perlmuscheln sowie Fischnährtiere

Erklärung

Gegenstand des Fischereirechts sind Fische, Neunaugen, Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln, dazu Laich und Fischnährtiere (Art. 1 Abs. 1 BayFiG). Schildkröten, Frösche und Lurche gehören nicht dazu.

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