Fischereirecht · Frage 11 von 12

Besteht für den Fang von Fischnährtieren eine Fischereischeinpflicht?

1 Antwort ist richtig. Schwer

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Lösung

  • B nein

Erklärung

Der Fischereischein ist nur für den Fang von Fischen im Sinn des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 BayFiG vorgeschrieben (Art. 46 BayFiG). Für Fischnährtiere gilt diese Pflicht nicht.

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