Fischereirecht · Frage 5 von 12
Das Fischereirecht erstreckt sich in Bayern auch auf
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Lösung
- C Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere
Erklärung
Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischlaich, andere Entwicklungsformen und auf Fischnährtiere (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 BayFiG). Wasserpflanzen, Sumpfschildkröte und Frösche gehören nicht dazu.