Fischereirecht · Frage 5 von 12

Das Fischereirecht erstreckt sich in Bayern auch auf

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Lösung

  • C Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere

Erklärung

Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischlaich, andere Entwicklungsformen und auf Fischnährtiere (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 BayFiG). Wasserpflanzen, Sumpfschildkröte und Frösche gehören nicht dazu.

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