Fischereirecht · Frage 10 von 12
Für die Entnahme von nicht bestandsgefährdeten Fischnährtieren aus einem Fischwasser wird folgendes benötigt:
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Lösung
- C die Erlaubnis des Fischereiberechtigten
Erklärung
Fischnährtiere gehören zum Fischereirecht. Wer sie entnehmen will, braucht deshalb die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, aber keinen Fischereischein.