Fischereirecht · Frage 10 von 12

Für die Entnahme von nicht bestandsgefährdeten Fischnährtieren aus einem Fischwasser wird folgendes benötigt:

1 Antwort ist richtig. Mittel

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Lösung

  • C die Erlaubnis des Fischereiberechtigten

Erklärung

Fischnährtiere gehören zum Fischereirecht. Wer sie entnehmen will, braucht deshalb die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, aber keinen Fischereischein.

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