Fischereirecht · Frage 3 von 12

In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in nicht geschlossenen Gewässern?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • A sie sind herrenlos, an ihnen besteht überhaupt kein Eigentum

Erklärung

Wildlebende Fische in offenen Gewässern sind herrenlos, sie gehören niemandem. Eigentum erwirbt erst, wer sie sich als Berechtigter aneignet (§ 960 BGB).

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