Fischereirecht · Frage 7 von 12

Erstreckt sich das Fischereirecht auch auf Fischlaich?

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Lösung

  • C ja, bei allen Fischen

Erklärung

Ja, das Fischereirecht umfasst nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 BayFiG den Laich aller Fische.

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