Fischereirecht · Frage 9 von 12
Darf der Fischereiberechtigte anderen Personen gestatten, aus dem Gewässer Fischnährtiere mit Ausnahme bestandsgefährdeter Arten zu entnehmen?
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Lösung
- A ja
Erklärung
Der Fischereiausübungsberechtigte darf die Entnahme von Fischnährtieren auch Dritten gestatten (§ 25 Abs. 1 AVBayFiG).