Fischereirecht · Frage 8 von 12
Bezieht sich das Hege- und Aneignungsrecht des Fischereiberechtigten auch auf Fluss- und Teichmuscheln?
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Lösung
- C ja
Erklärung
Fluss- und Teichmuscheln sind ausdrücklich Gegenstand des Fischereirechts. Hege und Aneignung beziehen sich also auch auf sie, wobei viele Arten ganzjährig geschont sind.