Fischereirecht · Frage 8 von 12

Bezieht sich das Hege- und Aneignungsrecht des Fischereiberechtigten auch auf Fluss- und Teichmuscheln?

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Lösung

  • C ja

Erklärung

Fluss- und Teichmuscheln sind ausdrücklich Gegenstand des Fischereirechts. Hege und Aneignung beziehen sich also auch auf sie, wobei viele Arten ganzjährig geschont sind.

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