Fischereirecht · Frage 1 von 12
Was ist Inhalt und Gegenstand des Fischereirechts?
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Lösung
- A es gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln zu hegen, zu fangen und sich anzueignen
Erklärung
Nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gibt das Fischereirecht die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen, Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Unbeschränkt ist es nicht, es gelten etwa Schonzeiten und Schonmaße.