Abschlussprüfung · Frage 3 von 12
Wie oft kann eine nicht bestandene Abschlussprüfung wiederholt werden?
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Lösung
- C Zweimal
Erklärung
§ 37 Abs. 1 BBiG: Die Abschlussprüfung kann im Fall des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Bei einer gestreckten Prüfung ist Teil 1 nicht eigenständig wiederholbar.