Abschlussprüfung · Frage 4 von 12
Wer nimmt die Abschlussprüfung ab?
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Lösung
- B Ein Prüfungsausschuss der Kammer
Erklärung
Die zuständige Stelle errichtet Prüfungsausschüsse (§ 39 BBiG). Ihnen gehören Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule an (§ 40 Abs. 2). Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.