Zulassung · Frage 12 von 12
Ein Auszubildender war nicht im Verzeichnis eingetragen, weil der Betrieb die Eintragung nie beantragt hat. Kann er zur Abschlussprüfung zugelassen werden?
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Lösung
- A Ja, wenn weder er noch seine Eltern das zu vertreten haben
Erklärung
§ 43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG lässt zu, wenn das Verhältnis eingetragen ist oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Azubi noch seine gesetzlichen Vertreter zu vertreten haben. Der Vertrag bleibt wirksam, der Betrieb handelt aber ordnungswidrig (§ 101 Abs. 1 Nr. 9).