Zulassung · Frage 7 von 12
Wer entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung?
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Lösung
- A Die Kammer, bei Zweifeln der Prüfungsausschuss
Erklärung
§ 46 Abs. 1 BBiG: Die zuständige Stelle entscheidet. Hält sie die Voraussetzungen nicht für gegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss. Elternzeit darf bei der Zulassung nicht nachteilig wirken.