Abschlussprüfung · Frage 2 von 12
Wer zahlt die Gebühren für die Abschlussprüfung?
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Lösung
- D Für Auszubildende ist sie gebührenfrei
Erklärung
§ 37 Abs. 4 BBiG: Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei. Die Prüfungsgebühren trägt nach den Gebührenordnungen der Kammern der Ausbildungsbetrieb.