Zulassung · Frage 9 von 12
Bis wann darf die Ausbildungsdauer nach dem Prüfungstermin enden, damit noch eine reguläre Zulassung möglich ist?
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Lösung
- C Spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin
Erklärung
§ 43 Abs. 1 Nr. 1 BBiG: Zuzulassen ist, wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. So passen Prüfungstermine und Vertragsende zusammen.