Rollen in der Ausbildung · Frage 1 von 12

Wer ist nach dem BBiG „Ausbildender“?

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Lösung

  • D Wer eine andere Person zur Berufsausbildung einstellt

Erklärung

Ausbildender ist nach § 10 Abs. 1 BBiG der Vertragspartner, meist der Betrieb oder dessen Inhaber. Ausbilder ist dagegen, wer die Inhalte verantwortlich vermittelt. Beides kann dieselbe Person sein, etwa in kleinen Betrieben.

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