Rollen in der Ausbildung · Frage 1 von 12
Wer ist nach dem BBiG „Ausbildender“?
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Lösung
- D Wer eine andere Person zur Berufsausbildung einstellt
Erklärung
Ausbildender ist nach § 10 Abs. 1 BBiG der Vertragspartner, meist der Betrieb oder dessen Inhaber. Ausbilder ist dagegen, wer die Inhalte verantwortlich vermittelt. Beides kann dieselbe Person sein, etwa in kleinen Betrieben.