Eignung des Ausbildungspersonals · Frage 8 von 12
Aus welchen Teilen besteht die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung?
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Lösung
- B Aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil
Erklärung
§ 4 Abs. 1 AEVO: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Bestanden ist sie, wenn jeder Teil mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde. Der praktische Teil ist eine Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation mit Fachgespräch.